BGH: Framing ist jetzt erlaubt
YouTube-Videos dürfen, wie dies schon derzeit vollkommen üblich ist, als Frame eingebunden werden. Das hat der BGH jetzt in seinem Realität-II-Urteil entschieden. In Realität-I hatte der BGH das 2013 noch anders gesehen und die Frage dem EuGH vorgelegt. Der EuGH hielt das Framing 2014 jedoch für zulässig. Der BGH setzte diese Maßgabe des EuGH nun in deutsches Recht um. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht, sodass die Details noch nicht bekannt sind.
Wer als Rechteinhaber ein Video bei YouTube einstellt, kann also nicht dagegen vorgehen, dass Dritte dieses Video auf ihren Seiten einbinden. Voraussetzung ist jedoch, dass das ursprüngliche Video „mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich“ gemacht wurde. Wie diese Voraussetzung nun verlässlich überprüft werden kann, bleibt das Geheimnis des BGH.
(BGH, Urt. v. 09.07.0215, Az. I ZR 46/12 – „Die Realität II“)
Stand: 5. Aug. 2015