Bundesregierung plant Buchpreisbindung auch für E-Books

Neue, also nicht gebrauchte Bücher dürfen nach dem Buchpreisbindungsgesetz nur zu den u. a. von Verlagen zuvor festgesetzten Preisen verkauft werden. Dem einzelnen Händler ist es also – anders als bei den meisten sonstigen Produkten – verboten, einen beliebigen Preis festzusetzen.

Dies soll dem Schutz des „Kulturgutes Buch“ dienen. Bereits bisher unterliegen neben Büchern auch sog. „buchnahe Produkte“ der Preisbindung. Es kommt jedoch immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Ab wann soll z. B. eine PDF-Datei als Buch oder buchnahes Produkt gelten? Durch die Neuregelung wird das Abgrenzungsproblem wohl nicht gelöst. Es soll jedoch klargestellt werden, dass elektronische Buchersatzformen der Buchpreisbindung unterliegen. Der derzeitige Regierungsentwurf soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Stand: 5. Mai 2015