Insolvenzrecht

  • Begleitung und Beratung in der Insolvenz des Vertragspartners, Durchsetzung von Sicherheiten im Insolvenzverfahren

  • Begleitung und Beratung vor und in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren; Vertretung im Gläubigerausschuss

  • Beratung und gerichtliche Tätigkeit bei allen Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern, insbesondere in Anfechtungsprozessen

  • Sanierung von Unternehmen in der Krise im Auftrag von Bankmandanten, sofern Schwerpunkte in finanztechnischen und bankrechtlichen Fragen liegen