Zur Vermeidung kostenintensiver und haftungsträchtiger Prospektpflichten bei kommunalen Finanzierungsprojekten
Bei Kommunen gibt es innerhalb ihres Wirkungskreises immer wieder Überlegungen, örtliche (Infrastruktur-)Projekte durch private Beteiligungen zu finanzieren. Das kann etwa eine Sanierung des örtlichen Schwimmbads oder auch den sozialen Wohnungsbau betreffen. Um interessierte Bürger anzusprechend und Aufmerksamkeit zu generieren, werden mitunter öffentlichkeitswirksame Werbemaßnahmen ergriffen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten.