Widerrechtliche Drohung steht Wirksamkeit einer Klageverzichtsklausel in einem Aufhebungsvertrag entgegen
BAG 12.03.2015 — 6 AZR 82/14
Bei einer Klageverzichtsklausel in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine AGB, die somit der Inhaltskontrolle des § 307 BGB unterliegt. Ein Klageverzicht darf den Arbeitnehmer somit nicht im Sinne des § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen benachteiligen. Unterzeichnet der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nur, um einer angedrohten außerordentlichen Kündigung zu entgehen, ist eine unangemessene Benachteiligung dann anzunehmen, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.