Gerichtliche Odyssee wegen Kündigung eines katholischen Chefarztes nach Wiederheirat hat ein Ende gefunden – oder auch nicht?
BAG, Urteil vom 20.02.2019 – 2 AZR 746/14
Der Sachverhalt in Kürze: Der katholische Kläger war als Chefarzt in einem katholischen Krankenhaus tätig. Nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau, mit der der Kläger sowohl kirchlich als auch standesamtlich verheiratet war, heiratete der Kläger seine zweite Ehefrau standesamtlich. Als die Beklagte von der Wiederheirat Kenntnis erlangte, kündigte sie das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis. Nach Auffassung der Beklagten habe der Kläger erheblich gegen die Loyalitätsobliegenheiten aus seinem Dienstvertrag verstoßen, indem er eine nach dem kirchlichen Recht ungültige Ehe eingegangen sei. Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt den Einfluss der Kirchen auf das Arbeitsrecht erheblich beschränkt. Die Richter urteilten am Mittwoch, 20.02.2019 dass ein katholisches Krankenhaus einen Chefarzt nicht entlassen darf, nur weil er nach einer Scheidung wieder geheiratet hatte.