Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und bildet den Kern des Privatrechts. Es umfasst grundlegende Regelungen zu Personen, Sachen, Rechtsgeschäften und Schuldverhältnissen. Dabei stellt es Prinzipien wie Vertragsfreiheit, Eigentumsschutz und den Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs in den Mittelpunkt. Ziel ist es, rechtliche Konflikte zwischen gleichberechtigten Parteien zu lösen, diese durch Vertragsgestaltung möglichst abzuwenden, noch bevor sie entstehen und eine gerechte Interessenabwägung zu ermöglichen. Das allgemeine Zivilrecht ist die Grundlage für spezielle Bereiche wie das Familien-, Erb- oder Mietrecht.