Ein Streit zwischen Arbeitgeber und Ehemann einer Arbeitnehmerin rechtfertigt keine Kündigung der Ehefrau, ArbG Aachen 30.09.2015 – 2 Ca 1170/15
Die Arbeitnehmerin war als Arzthelferin in einer orthopädischen Praxis seit 01.04.2014 beschäftigt. Zu Ihrem Geburtstag erhielt Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Gutscheinkarte, mit der sie gleichzeitig für Ihren Einsatz gelobt wurde. Der Arbeitgeber und der Ehemann der Arbeitnehmerin schlossen für Renovierungsarbeiten einen Werkvertrag. Am 17.03.2015 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Werkvertragsparteien wegen der Umbaumaßnahmen und der abgerechneten Kosten. Der Arbeitgeber warf dem Ehemann der Arbeitnehmerin vor, dieser habe ihn gewürgt, getreten und geschlagen. Auf diese Auseinandersetzung hin kündigte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin und begründete die Kündigung im Verfahren unter anderem mit dem Zerwürfnis.
Das Arbeitsgericht Aachen hat der Klage stattgegeben. Es hält die Kündigung für unwirksam, da das belastete Rechtsverhältnis zwischen dem Ehemann und dem Arbeitgeber strikt von dem Arbeitsverhältnis zu trennen ist. Ein mögliches Fehlverhalten des Ehemanns sei der Arbeitnehmerin nicht zuzurechnen und kann daher nicht als Rechtfertigung für die Kündigung dienen.