Die Verbraucherrechterichtlinie und ihre Auswirkungen - nicht nur Onlineshops und Versandhandel betroffen
nicht nur Onlineshops und Versandhandel betroffen
Mit dem am 13.06.2014 in Kraft getretenen „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ vom 20.09.2013 (BGBl. I, S. 3642) wurden zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geändert und damit die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64 – sogenannte Verbraucherrechterichtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Diese Änderungen betreffen dabei nicht nur Gegenstände, in denen bereits nach der bisherigen Rechtslage umfangreiche Vorschriften zum Schutz der Verbraucher durch Informations- und Widerrufsrechte galten, wie bspw. Haustürgeschäfte sowie der Onlinehandel, sondern betreffen künftig sämtliche Vertragsabschlüsse außerhalb von Geschäftsräumen. In der Konsequenz bestehen in weit größerem Umfang gesetzlich festgeschriebene umfassende Informationspflichten sowie erweiterte Möglichkeiten des Vertragswiderrufs durch den Verbraucher.
Immobilienrecht, öffentliches & privates Baurecht, Vergaberecht