Geteiltes Leid ist halbes Leid – der Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision
Inhalt und Regelung
Der Erwerb von Grund- und Wohneigentum stellt – nicht nur in Zeiten steigender Zinsen – regelmäßig eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Nicht zu unterschätzen sind dabei die Kaufnebenkosten. Mindestens diese müssen vom potentiellen Erwerber in der Regel aus eigenen Mitteln bereitgestellt werden, um eine Finanzierung zu erhalten. Neben Notargebühren, Grunderwerbssteuer und Grundbuchkosten, machen die häufig anfallenden Maklerkosten hiervon einen Gutteil aus. Gängige Praxis war es bisher, diese durch entsprechende Vertragsgestaltungen vollständig auf den Erwerber abzuwälzen. Dies zu verhindern, die Kaufnebenkosten für einen bestimmten Erwerberkreis klein(er) zu halten und damit die Schaffung und den Erwerb von Grund- und Wohneigentum mittelbar zu fördern, war Intention des mit Reform des Maklerrechts Ende 2020 eingeführten „Halbteilungsgrundsatzes“.
Immobilienrecht, öffentliches & privates Baurecht, Vergaberecht