LG Wuppertal: Werbeflyer muss vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular enthalten
Ein Unternehmer hatte einem Printmedium ein Werbeprospekt beigelegt, das eine Antwort- und eine Bestellkarte enthielt. Eine vollständige Widerrufsbelehrung und auch ein Muster-Widerrufsformular fehlten. Der Unternehmer berief sich darauf, dass er wegen der beschränkten Darstellungsmöglichkeit von einer vollständigen Wiedergabe absehen durfte (Art. 246a § 3 EGBGB). Dem ist das LG Wuppertal nicht gefolgt. Auch bei Werbeprospekten, in denen jedes zusätzliche Wort „bares Geld“ ist, müssen die Verbrauchsschutzvorschriften uneingeschränkt eingehalten werden.
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