Hinweispflicht auf Online-Streitbeilegung ab 09.01.2016
Nach Art. 14 der Verordnung über die „Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ (EU VO Nr. 524/2013) müssen Shopbetreiber einen Link zur offiziellen Plattform der Online-Streitbeilegung „für Verbraucher leicht zugänglich“ ergänzen. An welcher Stelle der Link eingefügt werden muss, um „leicht zugänglich“ zu sein, ist bislang ungeklärt. Von vielen wird das Impressum vorgeschlagen. Ob dies jedoch von Verbrauchern als „leicht zugänglich“ empfunden wird, wird sich erst noch zeigen müssen. Auch die AGB werden von einigen als möglicher Ort genannt.
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