Zur Novellierung des BauGB und der BauNVO durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" vom 04.05.2017 -
Entstehung des Gesetzes
Durch die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16.04.2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeits-prüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 124 vom 25.04.2014, S.1) wurden die Vorschriften über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Ziel geändert, einen hohen Umweltschutzstandard zu gewährleisten, die Ressourceneffizienz zu steigern sowie nachhaltiges Wachstum zu fördern. Die Vorgaben der Richtlinie waren von den Mitgliedsstaaten gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2014/52/EU bis 16.05.2017 in nationales Recht umzusetzen. Zur Umsetzung legte die Bundesregierung am 23.01.2017 einen Gesetzentwurf vor (BT-Drs. 18/10942), der neben der Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften auch und die Änderung städtebaulicher Vorschriften mit Blick auf das Zusammenleben in innerstädtischen Gebieten vorsah.
Immobilienrecht, öffentliches & privates Baurecht, Vergaberecht