Datenschutz und Datenschutz-Compliance gemäß DSGVO / GDPR
Seit dem 25.05.2018 ist das altbekannte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufgehoben und es gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO / GDPR). Die DSGVO wirkt als Verordnung dabei ohne weiteren Umsetzungsakt durch die Mitgliedsstaaten als direkt geltendes Recht. Die Datenschutzgrundverordnung führt zu einer erfreulichen Vereinheitlichung der Normen innerhalb der EU, sodass insbesondere grenzüberschreitende Vorgänge innerhalb der EU nun deutlich rechtssicherer und zügiger zu gestalten sind. Allerdings sieht die DSGVO erhebliche Bußgelder im Falle von Verstößen vor. Betrug der Bußgeldrahmen nach dem BDSG noch bis zu 0,3 Mio. EUR, beträgt er nach der DSGVO nun bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Nach Art. 83 DSGVO soll das Bußgeld zwar verhältnismäßig sein, aber „in jedem Einzelfall [...] abschreckend“. Auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sollte daher spätestens ab dem 25.05.2018 im Rahmen der Unternehmenscompliance deutlich genauer geachtet werden.Die DSGVO enthält zahlreiche Neuerungen, darunter: