Änderung der Verordnung für EU-Marken

Die Gemeinschaftsmarke heißt nun Unionsmarke. Das Markenamt heißt anstatt HABM nun EUIPO (European Union Intellectual Property Office). Neben den Namensänderungen sind zahlreiche Detailänderungen aufgrund der neuen Unionsmarkenverordnung erfolgt.

Eine bedeutende Änderung betrifft das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Bislang konnten Klassenüberschriften oder Klassenoberbegriffe verwendet werden, um eine ganze Kategorie von Waren oder Dienstleistungen zu erfassen. Dies ist zukünftig nicht mehr möglich. Künftig muss jede zu erfassende Ware oder Dienstleistung einzeln genannt werden. Diese Regelung gilt auch für bereits angemeldete Waren. Unter bestimmten Umständen können Waren und Dienstleistungen nachgemeldet werden. Dies jedoch höchstens bis zum 24.09.2016. Markeninhaber sollten innerhalb der Frist prüfen, ob eine Nachmeldung für ihre Marke in Betracht kommt.

Stand: 1. Juni 2016