Gesetz für das schnellere Bauen Große Reform der baden-württembergischen Landesbauordnung beschlossen

Schnell(er) soll es zukünftig gehen mit dem Bauen in Baden-Württemberg – schnell ist es jetzt auch mit der neuesten Reform der Landesbauordnung (LBO) gegangen. Am 13.03.2025 hat der Landtag das „Gesetz für das schnellere Bauen“, mit welchem die LBO umfassend und teils grundlegend geändert wird, in zweiter Lesung beschlossen.

Nach dem erklärten Willen des zuständigen Ministeriums, soll das Bauen in Baden-Württemberg mit der Reform schneller und einfacher werden. Insgesamt soll das System von „Kontrolle“ auf „Ermöglichen“ umgestellt werden – dies nicht nur, aber v.a. im Hinblick auf den dringend benötigten Wohnungsbau. Hierfür packt die Reform im Kern zwei Bereiche an:

  1. Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren (Bspw. Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, Einführung einer Genehmigungsfiktion, Einführung einer Typengenehmigung).

  2. Abbau baulicher Standards soweit möglich und vertretbar (Bspw. vereinfachtes Bauen im Bestand, Vereinfachung der Abstandsregelungen, Erleichterungen bei der Errichtung von Ladestationen).

Die bereits im Gesetzesentwurf vom vergangenen Sommer vorgesehenen Reformvorschläge der Landesregierung, haben sich damit weitestgehend durchsetzen können. Die mit dem Gesetz beschlossenen wichtigsten Änderungen der LBO dürften sein:

  • Einführung einer Genehmigungsfiktion als wählbare Option im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und bei Errichtung von Mobilfunkanlagen jeglicher Höhe.

  • Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Angelegenheiten nach der Landesbauordnung und nach dem Denkmalschutzgesetz.

  • Einführung einer Typengenehmigung.

  • Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens u.a. auf Wohngebäude der Gebäudeklasse 4.

  • Generelle Verfahrensfreiheit bei Nutzungsänderungen hin zu Wohnnutzung.

  • Verkürzung der Nachbarbeteiligung von vier auf zwei Wochen.

  • Erleichterung von Bauen im Bestand durch entsprechende Definitionen und Absehen von der Pflicht zur Erfüllung aktueller (Brandschutz-) Bestimmungen.

  • Vereinfachter Umbau und vereinfachte Wiedererrichtung bestehender Gebäude (-teile), insbesondere zur Schaffung von Wohnraum, bspw. durch einen Anspruch auf Abweichung von Abstandsflächenregelungen.

  • Vereinfachte und erweiterte Nutzungen zulassende Abstandsflächenregelungen.

  • Straffung und Vereinfachung der Brandschutzvorschriften sowie Einbettung der LBOAVO in die LBO.

  • Recht zur monetären Ablöse von der Pflicht zur Errichtung von Kinderspielplätzen und Zweckbindung der Ablösebeträge.

  • Verfahrensfreiheit auch gewerblicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

  • generelle Verfahrensfreiheit von Freiflächen-Solaranlagen.

  • Abschaffung Verbotsmöglichkeit für PV-Anlagen an Einfriedungen und auf unbebauten Grundstücksflächen. 

Nach Verkündung des Gesetzes im Gesetzblatt am 28.03.2025 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2025-25), tritt der wesentliche Teil der Reform drei Monate später und damit zum 28.06.2025 in Kraft.

Es bleibt damit nur wenig Zeit, sich mit den teils grundlegenden Änderungen der Landesbauordnung und der zugehörigen (Neben-) Gesetze vertraut zu machen. Angesichts der umfassenden Reform, sollten v.a. Rechts- und Praxisanwender der Bauordnung über die Neuregelungen informiert sein. Wir bieten hierfür bis zum Inkrafttreten der Reform und danach verschiedene Vortragsveranstaltungen an, in denen die wichtigsten Änderungen aufgebarbeitet und dargestellt werden. Termine hierfür finden Sie in Kürze hier oder Sie melden sich unter h.tiesler@voelker-gruppe.com zum Newsletter für die öffentliche Hand an.

 

Stand: 2. Apr. 2025