Ende der OS-Plattform der EU: Impressum und AGB anpassen

Die EU hat beschlossen, ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20.07.2025 abzuschalten. Bislang musste daher ein klickbarer Link zur OS-Plattform z. B. im Impressum vorhanden sein. Dieser ist nun zu entfernen. Doch weitere Details sind zu beachten.

Was ist die OS-Plattform?

Die OS-Plattform wurde durch eine EU-Verordnung zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ins Leben gerufen und soll als ein mehrsprachiges, internetbasiertes Instrument für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern dienen. Seit 2016 sind B2C-Webseitenbetreiber verpflichtet, einen anklickbaren Link zur Plattform bereitzustellen, um die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung zu fördern. In der Praxis geschieht dies überwiegend durch Verweise im Impressum.

Trotz der guten Absicht hinter der Initiative wurde die Plattform in der Praxis nicht angenommen. Eine EU-Umfrage ergab, dass nur eine kleine Anzahl von Fällen zu einer weitervermittelten Streitbeilegung führte. Von den jährlich etwa 200 Fällen erhielten nur 2 % eine positive Antwort, was dazu beitrug, dass die Plattform nicht die erhoffte Wirkung erzielte. Aus diesem Grund wurde entschieden, die OS-Plattform nach weniger als einem Jahrzehnt Betrieb am 20.03.2025 zu schließen.

Was ändert sich und wie sollten sich Webseitbetreiber vorbereiten?

Mit dem endgültigen Abschied der OS-Plattform werden ab dem 20.03.2025 keine Beschwerden mehr über die Plattform eingereicht werden können. Alle laufenden Fälle werden bis zu diesem Zeitpunkt bearbeitet, und Nutzer werden rechtzeitig informiert. Ab dem 20.07.2025 erfolgt dann die vollständige Löschung aller auf der Plattform gespeicherten Daten, einschließlich personenbezogener Informationen.

Betreiber von Webseiten, die bislang auf die OS-Plattform verweisen, sollten diesen Verweis nach der Schließung der Plattform entfernen. Ist bislang das Fehlen eines Verweises auf die OS-Plattform mit anklickbarem Link abmahnfähig, wird aktuell überlegt, ob die fehlende Löschung nun ebenso abmahnfähig sein könnte.

Maßnahmen

Der Verweis auf die OS-Plattform (in der Regel im Impressum), sollte zum 20.07.2025 entfernt werden. Auf sonstige Verweise auf die OS-Plattform sollte geprüft werden und ggf. ebenso eine Anpassung vorgenommen werden. Geprüft werden sollten auch die AGB. Falls diese einen Verweis enthalten, ist zu prüfen, wie die AGB anzupassen sind. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob in der Vergangenheit aufgrund von Abmahnungen zu einem fehlenden Verweis auf die OS-Plattform Urteile zu eigenen Lasten ergangen sind oder Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafenregelung abgegeben wurden. Falls dies der Fall ist, sollte die Situation dringend vor jeder Änderung geklärt werden.

Bei alledem ist zu beachten, dass die OS-Plattform entfällt. Das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt jedoch bestehen. Danach sind Unternehmen weiterhin dazu verpflichtet, ihre Bereitschaft zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren zu erklären. Diese Verpflichtung bleibt also bestehen. Da in der Praxis die Texte zur OS-Plattform und zur alternativen Streitbeilegung oftmals miteinander verwoben sind, sollte der entsprechende Absatz also nicht insgesamt gelöscht werden, sondern mit Vorsicht angepasst werden.

Fazit

Mit dem Abschied der EU-OS-Plattform endet eine Ära der Online-Streitbeilegung, die von den Verbrauchern nicht in dem Maße genutzt wurde, wie ursprünglich erhofft. Betreiber von Webseiten sollten die dargestellten Anpassungsmaßnahmen hinsichtlich Impressum und AGB einplanen und zuvor prüfen, ob Unterlassungserklärungen abgegeben wurden oder Urteile zu eigenen Lasten ergangen sind; hierzu wären dann zunächst Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen.

Stand: 18. Feb. 2025