E-Mail-Newsletter als verbotener Spam

Aus aktuellem Anlass: Das Zusenden von Werbe-E-Mails ist nach der Rechtsprechung abmahnfähig, wenn der Adressat nicht vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Als Werbe-E-Mail gilt auch ein Newsletter, der über branchengeschehen berichtet.

Gibt jemand in böser Absicht die E-Mail-Adresse eines Dritten in das Newsletter-Signup-Formular ein, stellt ein Opt-In-E-Mail an die Adresse des Dritten ebenfalls verbotene Werbung dar. Denn der Dritte hat nie eingewilligt. Dass derartige Opt-In-E-Mails verboten sein sollen, erachten wir als falsch. Denn das Opt-In-E-Mail dient gerade dann dazu, den Inhaber der E-Mail-Adresse vor unerwünschten E-Mails zu schützen. Dennoch besteht aufgrund der Gerichte mit anderer Rechtsauffassung ein Risiko.

Um das Risiko zu verringern, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Ganz umgangen wird das Problem, wenn der Signup-Vorgang für den Newsletter andersherum ausgestaltet und der Kunde zur Zusendung eines Opt-In-E-Mails an den Shopbetreiber aufgefordert wird. Dieser Vorgang kann über einen mailto-Hyperlink oder ein POST-Formular technisch durchaus komfortabel gestaltet werden.

Stand: 5. Aug. 2015