Die Verpackungssteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar Dies eröffnet Kommunen äußerst interessante Spielräume!

Ein langer Weg durch alle Instanzen findet damit ein gutes Ende:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 1 BvR 1726/23) hält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9 CN 1.22). Mit dem am 22.01.2025 veröffentlichten Beschluss vom 27.11.2024 sorgt das höchste deutsche Gericht nun für Klarheit: Die Tübinger Satzung ist verfassungsgemäß. Vergeblich gegen die Satzung gewehrt hatte sich die Tübinger McDonalds-Filiale.

Die Entscheidung ruft bereits einiges an Echo hervor: Uwe Feige, Vizepräsident des VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. geht davon aus, dass „viele Kommunen schon in den Startlöchern stehen“. Der Verband fordert von der künftigen Bundesregierung zudem eine Erhöhung der Abgabensätze auf Einwegkunststoff. Sowohl die Rechtssicherheit, als auch die Folgen werden von der Deutschen Umwelthilfe e.V. begrüßt. Sie fordert Kommunen sogar dazu auf, dem Tübinger Modell zu folgen. Der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, freute sich über die Entscheidung: „Die Verpackungssteuer wirkt, bringt Mehrweg-Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück“.

Hannah Tiesler, Rechtsanwältin

Stand: 22.01.2025

Stand: 6. Feb. 2025