Compliance

Compliance bedeutet Regelkonformität und umschreibt die Einhaltung von Regeln, Gesetzen und Verhaltensnormen.

Die Verwendung des Begriffs Compliance hat in den letzten Jahren im deutschen Sprachgebrauch zugenommen. Mit Compliance-Regeln wollen Unternehmen die Einhaltung von Vorschriften sicherstellen, um das Risiko von Rechtsverstößen und Haftung zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Compliancesysteme in Unternehmen dienen dazu, die Regelkonformität sicherzustellen, zu überwachen, Meldemechanismen im Falle von Verstößen zu entwickeln und Reaktionen auf eventuelle Verstöße zu ergreifen.

Arbeitsrechtlich werden Compliance-Regelungen zumeist als Verhaltenskodex erlassen. Manche Compliance-Regelungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates. Auch aus Gesichtspunkten der Marketingstrategie wird Compliance eingesetzt. Unternehmen können sich implementierte Compliance-Regelungen für ein gutes Image zunutze machen.

WhistleBird - Das interne Hinweisgebersystem von VOELKER

Nach langem Hin und Her ist am 02.07.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.

Ein Hinweisgebersystem soll es den Beschäftigten ermöglichen, in einem geschützten Rahmen innerhalb des Unternehmens auf Missstände hinzuweisen, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Die spezialisierten Anwälte der VOELKER beraten Sie gerne bei allen rechtlichen Themen rund um das Hinweisgebersystem und unterstützen Ihre interne Meldestelle bei eingehenden Meldungen mit einer juristischen Ersteinschätzung und ggf. weiteren Handlungsempfehlungen, ergänzend dazu finden auch Schulungsveranstaltungen statt.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Folder "WhistleBird: Hinweisgeberschutz einfach, sicher und rechtskonform"

Schulungen für die interne Meldestelle (nach § 15 HinSchG)

Die kommenden Schulungsveranstaltungen finden online am 12. Juni, 18. September und 13. November 2024 statt und werden sich sich folgenden Themen widmen:
  • Einführung in das HinSchG
  • Anwendungsbereich des HinSchG
  • Aufgaben der internen Meldestelle
  • Verfahren bei internen Meldungen, Prüfung und Folgemaßnahmen
  • Vertraulichkeitsgrundsatz und Ausnahmen

Die Schulung richtet sich an TeilnehmerInnen die die interne Meldestelle betreuen. Das Online-Seminar vermittelt Ihnen rechtlich fundiert und mit praktischen Beispielen versehen die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes, um Sie bei der Vorbereitung für Ihre Aufgaben als interne Meldestelle zu unterstützen.

Termine: 12.06.2024, 18.09.2024 und 13.11.2024
Beginn: 13:00 Uhr, Zeitdauer: etwa 4 Stunden mit Pausen
Kosten: 450,00 EUR netto, Teilnahmebescheinigung

Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis zwei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail an veranstaltungen-gruppe.com

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